- erlauben
- grünes Licht geben (umgangssprachlich); billigen; genehmigen; das OK geben (umgangssprachlich); zugestehen; einräumen; konzedieren; möglich machen; autorisieren; ermöglichen; gewähren; zulassen; bewilligen; lassen; gestatten; sanktionieren; lizenzieren; (eine) Möglichkeit schaffen
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er|lau|ben [ɛɐ̯'lau̮bn̩]:1. <tr.; hat die Zustimmung zu etwas geben; gestatten; jmdm. die Möglichkeit, die Freiheit, das Recht geben, etwas, was er gern tun möchte, zu tun:meine Eltern haben es erlaubt; ich habe ihm erlaubt mitzugehen.Syn.: ↑ absegnen (ugs.), ↑ bewilligen, ↑ einräumen, einwilligen in, ↑ genehmigen, ↑ gewähren, ↑ legitimieren (bildungsspr.), ↑ sanktionieren, ↑ tolerieren, ↑ zugestehen, ↑ zulassen, ↑ zustimmen.2. <itr.; hat (jmdn.) in die Lage setzen, (jmdm.) ermöglichen (etwas Bestimmtes zu tun):seine Mittel erlauben es ihm [nicht], sich einen guten Anwalt zu nehmen.Syn.: ↑ gestatten.3. <+ sich>a) sich die Freiheit nehmen, etwas [Unerlaubtes, Ungewöhnliches] zu tun:solche Frechheiten, Scherze darfst du dir nicht erlauben; ich darf [es] mir nicht noch mal erlauben, zu spät zu kommen; was erlauben Sie sich?!Syn.: sich ↑ anmaßen, die Frechheit ↑ besitzen, die Frechheit haben, die Stirn haben, sich ↑ herausnehmen, sich ↑ leisten, sich nicht entblöden (geh. abwertend), so dreist sein.b) sich (in finanzieller Hinsicht) leisten:ich kann mir diese teure Anschaffung nicht erlauben; heute erlaube ich mir mal einen riesigen Eisbecher.* * *
er|lau|ben 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 (jmdn.) etwas \erlauben gestatten, zugestehen, zustimmen zu ● erlaube mal! wie kannst du ...?; (auch als Einwand gegen eine Behauptung) hier muss ich widersprechen!; das kann nicht stimmen!; \erlauben Sie (ergänze: es, dass ...)? darf ich? (Höflichkeitsformel); nein, das erlaube ich nicht!; ich habe es ihm erlaubt, mitzugehen; erlaubst du, dass er mitkommt?; ist es erlaubt, hier zu rauchen?; wer hat dir erlaubt, das wegzunehmen? ● der Arzt hat dem Kranken das Aufstehen erlaubt; Eintritt, Durchgang nicht erlaubt (auf Türschildern); seine finanziellen Verhältnisse \erlauben ihm ein behagliches Leben ● sie \erlauben ihren Kindern viel ● erlaubte Mittel anwendenII 〈V. refl.〉 sich etwas \erlauben1. sich die Freiheit nehmen, etwas zu tun (bes. als Höflichkeitsformel)2. in der Lage sein, finanzielle Ausgaben (für etwas) zu tätigen● deshalb erlaube ich mir anzufragen, ob ... (in Briefen); ich habe mir erlaubt, mir inzwischen Ihre Bilder anzusehen ● wenn ich mir die Bemerkung \erlauben darf ...; er erlaubt sich manche Freiheiten er tut manches, was andere sich nicht getrauen; sich Übergriffe \erlauben ● darf ich mir \erlauben, Sie für morgen einzuladen?; in seiner Stellung kann er es sich \erlauben, eigenmächtig zu handeln; wir können uns kein neues Auto \erlauben; wie können Sie sich \erlauben, hier einfach hereinzukommen? ● was \erlauben Sie sich eigentlich? was fällt Ihnen ein?, das geht wirklich nicht![<ahd. irlouben, got. uslaubjan, Grundbedeutung „gutheißen“; zu germ.*laub-; → Urlaub; verwandt mit Lob, lieb, Glaube]* * *
er|lau|ben <sw. V.; hat [mhd. erlouben, erlöuben, ahd. irlouben, verw. mit ↑ lieb; vgl. ↑ Urlaub]:1. die Zustimmung zu etw. geben; gestatten; jmdm. die Möglichkeit, die Freiheit, das Recht geben, etw., was er gern tun möchte, zu tun:ich erlaubte ihr zu gehen;meine Eltern erlauben [mir] das nicht;dem Kranken das Aufstehen e.;Fotografieren ist hier nicht erlaubt;erlauben Sie, dass ich rauche?;[na] erlauben Sie mal! (ugs.; wie kommen Sie dazu, so etw. zu sagen, sich so zu benehmen?);R erlaubt ist, was gefällt.2. bei jmdm. die Voraussetzung für etw. bieten; jmdn. in eine bestimmte Lage versetzen; ermöglichen, zulassen:meine Zeit erlaubt mir nicht, euch zu besuchen;ihre Mittel erlauben ihr kein eigenes Auto;seine Gesundheit erlaubt diese Anstrengung nicht;wenn es das Wetter erlaubt.3. <e. + sich>a) sich die Freiheit zu etw. nehmen:sich einen Scherz [mit jmdm.] e.;Sie meinen wohl, Sie können sich alles e.;ich erlaube mir, Sie morgen aufzusuchen;ich kann mir hierüber kein Urteil e.;was erlaubst du dir denn! (empört-ärgerlicher Ausruf der Ablehnung);die Abwehr erlaubte sich reihenweise Fehlpässe (ihr unterliefen zahlreiche Fehlpässe);b) sich etw. leisten:endlich kann ich mir eine größere Wohnung e.* * *
er|lau|ben <sw. V.; hat [mhd. erlouben, erlöuben, ahd. irlouben, verw. mit ↑lieb; vgl. ↑Urlaub]: 1. die Zustimmung zu etw. geben; gestatten; jmdm. die Möglichkeit, die Freiheit, das Recht geben, etw., was er gern tun möchte, zu tun: ich erlaubte ihm zu reisen; meine Eltern erlauben [mir] das nicht; dem Kranken das Aufstehen e.; Ich nehme, wenn Sie erlauben, meine Andenken wieder zu mir (Th. Mann, Krull 186); Fotografieren ist hier nicht erlaubt; erlauben Sie, dass ich rauche?; [na] erlauben Sie mal! (ugs.; wie kommen Sie dazu, so etw. zu sagen, sich so zu benehmen?); R was nicht verboten ist, das ist erlaubt; erlaubt ist, was gefällt; erlaubt ist, was sich ziemt. 2. bei jmdm. die Voraussetzung für etw. bieten; jmdn. in eine bestimmte Lage versetzen; ermöglichen, zulassen: meine Zeit erlaubt mir nicht, euch zu besuchen; seine Mittel erlauben ihm kein eigenes Auto; seine Gesundheit erlaubt diese Anstrengung nicht; wenn es das Wetter erlaubt; ich tu Ihnen zuliebe mehr, als mein Stolz e. dürfte (Maass, Gouffé 328). 3. <e. + sich> a) sich die Freiheit zu etw. nehmen: ich kann mir hierüber kein Urteil e.; Sie meinen wohl, Sie können sich alles e.; ich erlaube mir, Sie morgen aufzusuchen; sich einen Scherz [mit jmdm.] e.; was erlaubst du dir denn! (empört-ärgerlicher Ausruf der Ablehnung); die Münchner Abwehr ..., in der man sich Fehlpässe reihenweise erlaubte (der zahlreiche Fehlpässe unterliefen; Welt 25. 5. 65, 8); b) sich etw. leisten: endlich kann ich mir eine größere Wohnung e.; er erlaubte sich eine Zigarette.
Universal-Lexikon. 2012.